Die Bedeutung der digitalen Archivierung: Effizienz, Zukunftssicherheit und die GoBD

Warum digitale Archivierung unverzichtbar ist: Der Schritt weg von überfüllten Aktenschränken hin zu zukunftssicheren, effizienten Lösungen mit einem Tidion® Archivsystem 

Schränke voller Papierakten, dicht gedrängt in Büroräumen oder Archivkellern, die Jahrzehnte lang aufbewahrt werden müssen. Jeder Handgriff, um beispielsweise einen Lieferschein herauszusuchen oder eine Rechnung zu finden, bedeutet Zeitverlust. Die analoge Aktenablage mag Jahrzehnte lang der Standard gewesen sein, doch in einer zunehmend digitalisierten Welt zeigt sich, wie ineffizient und platzraubend diese Methode ist.


Der Wandel hin zur digitalen Archivierung

Hier kommt die digitale Archivierung ins Spiel: Sie bietet eine zukunftssichere Alternative, die nicht nur Platz spart, sondern auch Effizienzgewinne bringt und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften deutlich erleichtert. Systeme wie Tidion® bieten einen strukturierten und sicheren Zugang zu allen archivierten Dokumenten – jederzeit und von überall. Und das bringt nicht nur Vorteile für die langfristige Lagerung, sondern auch für den alltäglichen Geschäftsbetrieb.

1. Zukunftssicherheit durch digitale Archivierung

Die digitale Archivierung gewährleistet, dass Dokumente langfristig und sicher aufbewahrt werden. Unternehmen in Deutschland müssen oft jahrzehntelang Aufzeichnungen bereithalten, insbesondere steuerliche und finanzielle Dokumente. Diese Archive sind nicht nur gegen Verlust durch Unfälle, wie Brände oder Überschwemmungen, sondern auch gegen technischen Verfall geschützt. Analoge Aufzeichnungen auf Papier können vergilben, zerfallen oder schwer zugänglich werden. Ein digitales Archivsystem, wie es Tidion® anbietet, sorgt dafür, dass Daten jederzeit verfügbar bleiben und auf modernen Technologien gesichert sind, ohne Gefahr zu laufen, veraltet zu werden

2. Effizienz und Kostenersparnis

Mit einem effizienten digitalen Archivsystem können Unternehmen und Organisationen immense Kosten und Zeit sparen. Der Zugriff auf digital archivierte Dokumente ist blitzschnell im Vergleich zu analogen Aktenordnern, die oft zeitintensiv durchforstet werden müssen. Dies führt nicht nur zu einer Steigerung der Produktivität, sondern auch zu einer Reduzierung von Fehlern, die durch manuelle Verwaltung entstehen können. Systeme wie Tidion® bieten leistungsstarke Suchfunktionen, die es ermöglichen, Dokumente anhand von Metadaten oder Inhaltsanalyse schnell zu finden. Die Automatisierung von Prozessen, wie die rechtskonforme Ablage und Dokumentenverwaltung, senkt zudem den Verwaltungsaufwand erheblich.

3. Rechtliche Anforderungen: GoBD-konforme Archivierung

In Deutschland sind Unternehmen durch die GoBD dazu verpflichtet, steuerlich relevante Dokumente ordnungsgemäß zu archivieren. Dies umfasst unter anderem die Sicherstellung der Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Daten. Eine manuelle Einhaltung dieser Vorschriften kann mühsam und fehleranfällig sein. Mit Lösungen wie Tidion® können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Dokumente den GoBD-Richtlinien entsprechen. Dies geschieht durch:

Unveränderbarkeit: Digitale Archive gewährleisten, dass Dokumente nach ihrer Ablage nicht mehr unbemerkt verändert werden können.

Protokollierung: Jede Änderung und jeder Zugriff auf archivierte Dokumente wird dokumentiert, was eine lückenlose Nachvollziehbarkeit garantiert.

Sicherheit: Durch die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards werden Daten geschützt und es wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Dokumente haben.

4. Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Ein oft übersehener Vorteil der digitalen Archivierung ist der positive Einfluss auf die Umwelt. Durch die Reduzierung von Papierverbrauch und physischen Archiven leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Die Verringerung des Papierverbrauchs führt zu einer Einsparung von Ressourcen und Energie, die für die Herstellung, den Transport und die Lagerung von Papierprodukten benötigt werden. Zusätzlich fallen weniger Kosten für Lagerflächen an, was besonders in dicht besiedelten Regionen wie Deutschland von Bedeutung ist.

Fazit: Tidion® – Die maßgeschneiderte Lösung für die digitale Archivierung

Mit Tidion® haben wir eine digitale Archivierungslösung entwickelt, die genau auf die Bedürfnisse von Unternehmen in Deutschland zugeschnitten ist. Da wir aus der Praxis kommen und die Herausforderungen rund um Dokumentenmanagement und rechtliche Vorgaben wie die GoBD bestens kennen, wissen wir, worauf es ankommt: Eine sichere, effiziente und zukunftssichere Archivierungslösung, die den Arbeitsalltag erleichtert.

BvLArchivio – neues Hardware-Modul

BvLArchivio hat für April 2019 einige Neuigkeiten für ihr Archivierungssystem vorbereitet:

BvLArchivio erhält nicht nur ein neues Design: Das eh schon kleine und platzsparende Archivierungssystem wird nun in einem noch kleineren Format erhältlich sein. Weitere Neuheiten sind eine BVLArchivio APP für Apple- und Android-Nutzer und eine etwas modernisierte Arbeitsoberfläche.

Erhältlich ist die neue BvLArchivio Variante ab dem 01.04.2019 !

Neues Hardware-Design:

Wie bisher auch gibt es BvLArchivio einmal als Rack-Version und als eine eigenständige Box-Variante. Diese Box hatte bisher die kompakten Maße von  (30cm x 40cm x 30cm), vergleichbar mit 4 nebeneinander stehenden Aktenordnern. Von nun an weist diese kompakte Box nur noch die Maße eines 20cm x 20cm x 20cm großen Cubus auf. Somit ist sie noch kleiner und smarter geworden und passt in jedes Regal. Auch optisch wurde der kleines Box ein modernes und ansprechendes Design gegeben.

BvLArchivio - Hardwaremodul

Neues Software-Design:

Im Rahmen der Hardware-Anpassungen wurde auch das Design der Arbeitsoberfläche modernisiert. Das Design im Web-Interface des Browsers wirkt aufgeräumter. Dies liegt auch an dem etwas frischeren Logo von BvLArchivio, da der Schatten im Logo nun wegfällt. Die Funktionen und die Handhabung bleiben bestehen. In der Suchmaske kann, wie gewohnt, nach den entsprechenden Schlagworten eines Dokuments gesucht werden und im Anschluss werden alle in Frage kommenden Dokumente aufgezeigt.  Alle Varianten (Rack oder Box) werden ab dem 01.04.2019 nur noch mit dieser modernisierten Oberfläche verfügbar sein.

BvLArchivio - Desktop

App für Apple und Android:

BvLArchivio - mobil

Von nun an können Dokumente auch einfach von mobilen Endgeräten aus ins BvLArchivio archiviert werden. Die App kann einfach kostenlos im App-Store oder Google Play Store heruntergeladen werden. Mit dieser App können Nutzer von ihrem mobilen Endgeräten auf ihren BvLArchivio-Server zugreifen und Dokumente archivieren oder aber auch bereits archivierte Dokumente suchen und aufrufen. Die App ist seit dem 01.04.2019 in den entsprechenden Stores verfügbar.

Links zum Beitrag:

BvL.com

GoBD: Änderung bei digitalen Dokumenten

GoBD – wichtiger Hinweis zum Thema digitale Archivierung:

Übergangsfrist der GoBD bei elektronischer Archivierung endet am 31.12.2016 !

Ab dem 01. Januar 2017 gelten die GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) im vollen Umfang.

Die GoBD enthält sämtliche Richtlinien zum steuerlichen Umgang mit geschäftlichen Dokumenten. Auch im Rahmen der immer mehr zunehmenden Digitalisierung wurde die GoBD angepasst, um auch den richtigen und steuerlich sicheren Umgang mit digitalen Unterlagen innerhalb von Unternehmen zu ermöglichen. Durch die GoBD tritt keine Änderung der Rechtslage ein. Lediglich die allgemeinen Anforderungen an die ordnungsmäßige EDV-gestützte Buchführung werden näher dargestellt.

Ist Ihr Unternehmen überhaupt von der GoBD betroffen?

Grundsätzlich gilt: Alle Unternehmen, ob Klein- oder Groß-Unternehmen, müssen sich an die Normen der GoBD halten. Doch welche Unternehmen sind von der Änderung hinsichtlich der digitalen Dokumente betroffen?

Von der Änderung der GoBD ist jedes Unternehmen betroffen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Dies bedeutet: Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe, etc. digital verarbeitet (wie z.B. das Versenden oder Empfangen solcher Dokumente per E-Mail ! ), dann unterliegt das Unternehmen der neuen Bestimmungen der GoBD.

Was genau bedeutet das nun für Ihr Unternehmen?

Die GoBD gibt u.a. folgendes vor:

s. Rz. 129 „Die Reduzierung einer bereits bestehenden maschinellen Auswertbarkeit, beispielsweise durch Umwandlung des Dateiformats oder der Auswahl bestimmter Aufbewahrungsformen, ist nicht zulässig (…)“

  • Das bedeutet, dass sämtliche eingehende oder erstellte, elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege (z.B. Rechnungen, Kontoauszüge, Journaldaten der Lohnbuchhaltung, etc.) in ihrem ursprünglichen Format aufbewahrt werden müssen und nicht in ein anderes Datei-Format umgewandelt werden dürfen.
  • Werden Papierdokumente erhalten (z.B. Rechnungen per Post), dürfen diese in elektronische Dokumente umgewandelt werden, sprich sie dürfen gescannt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei dem Scanergebnis und dem Original eine bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung gegeben ist. Nach dem Scanvorgang darf die weitere Be- und Verarbeitung nur mit dem elektronischen Dokument erfolgen. Das Papierdokument darf somit vernichtet werden.
  • Des Weiteren ist eine Umwandlung in ein anderes Format nur dann zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.

Welche Anforderungen muss Ihre elektronische Archivierung erfüllen?

Hinsichtlich der digitalen Archivierung gibt die GoBD u.a. folgendes vor:

s. Rz. 152/153 „Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess, z. B. bei elektronischen Dokumenten von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden und der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion. Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation.“

Das bedeutet:

  • eine Unveränderbarkeit der Dokumente muss sichergestellt werden. (mit einer einfachen Ablage im Dateisystem ist es somit nicht getan. Hier kann es zu einem Verlust oder einer Verfälschung kommen.)
  • die gesamten elektronisch archivierten Dokumente müssen mit einem nachvollziehbaren und eindeutigen Index gekennzeichnet sein.
  • alle digital archivierten Dokumente müssen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vollständig, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.
  • die Nachvollziehbarkeit einzelner Bearbeitungsschritte, die an einem elektronischen Dokument vorgenommen wurden, muss gegeben sein. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Versionen des Dokuments (vom Eingang/Erstellung bis hin zum final bearbeiteten Dokument) gekennzeichnet, gespeichert und ebenfalls aufbewahrt werden.

Fazit:

Wer nicht ausschließlich mit Papierdokumenten arbeitet, sondern beispielsweise Rechnungen in digitaler Form erhält, braucht ein elektronisches Archivierungssystem, das die Anforderungen der GoBD erfüllen kann. Die Dokumente müssen in einem elektronischen Archiv über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist vollständig, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar, nachvollziehbar, maschinell auswertbar und sicher vor Verlust und Verfälschung aufbewahrt werden. Um all diese Punkte zu erfüllen muss die Sicherung dieser Archivierung auf unveränderbaren Datenträgern erfolgen. bei der verwendeten Software müssen Sicherungen, Sperren, Festschreibungen und automatische Dokumentationen enthalten sein, um die Unveränderbarkeit und Sicherstellung von Dokumenten zu gewährleisten.

Sie möchten sich gerne einmal hinsichtlich der digitalen Archivierungsmöglichkeiten beraten lassen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie welche digitale Archivierung am besten zu Ihrem Unternehmen und Arbeitsstrukturen passt.

Sie fragen sich, ob wir der geeignete Partner für Sie und Ihr Unternehmen bei diesem Thema sind?  – Dann lassen Sie sich von unserem Kunden, der Wagener & Simon WASI GmbH & Co. KG, überzeugen:   Hier geht’s zur Kundenstimme.

Links zum Beitrag:

Bundesministerium der Finanzen

BvLArchivio®: Neu in unserem Produktportfolio

Neu in unserem Produktportfolio: BvLArchivio®

BvLArchivio® wurde im Jahr 2009 der DMS Innovationspreis verliehen und erhielt in 2012 nach einem 12-monatigen Langzeit-Test das Qualitätsurteil „sehr gut“ von der FACTS Verlag GmbH.

BvLArchivio_best

Server-seitlich

BvLArchivio® ist eine Komplettlösung für die digitale Archivierung und bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • BvLArchivio® ist ein fertig installiertes Server-Komplettsystem (Hardware & Software)
  • Keine weiteren Lizenzkosten
  • Vollautomatische gespiegelte Datensicherung auf drei oder mehr Datenträger
  • Vollautomatische Verschlüsselung Ihrer Daten auf allen Datenträgern
  • Keine Installationen an den Arbeitsplätzen erforderlich
  • Keine Schulung der Mitarbeiter erforderlich
  • 48 Monate Garantie inklusive Hardware-Sofort-Austausch
  • Zertifiziert nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, erfüllt alle gesetzlichen Auflagen für die digitale Aufbewahrung Ihrer Papierdokumente

Mehr Infos und Kundenreferenzen zu BvL Archivio gibt’s hier

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