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H. Hartmann GmbH & Co. KG - Viehhofstraße 121 - 42117 Wuppertal - Telefon 0202 243030 - Fax 0202 423055

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H.Hartmann Gmbh & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Ist eine Frist verbindlich vereinbart, verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Bei anderen unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. Verkehrsstockungen und -behinderungen, Materialmangel, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Mangel an Transportmitteln, Streiks und ähnlichem, verlängert sich die Frist ebenfalls angemessen; Käufer und Verkäufer können jedoch vor Ablauf der verlängerten Frist durch eine eingeschriebene Erklärung gegenüber dem anderen vom Vertrag zurücktreten.
1.3 Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferungen ist in allen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruhe auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2.1 Erfüllungsort für die Lieferungen des Verkäufers ist Wuppertal. Die Preise gelten somit ab Lager der H. Hartmann GmbH & Co. KG.
2.2 Überschreitet der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist, hat er dem Verkäufer nach ihrem Ablauf Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskont der Deutschen Bundesbank zu zahlen; es bleibt vorbehalten, weitere Verzugszinsen geltend zu machen.
2.3 H. Hartmann GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Sie werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde; er hat sie zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu zahlen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt H. Hartmann GmbH & Co. KG keine Gewähr.
2.4 Gegenansprüche der H. Hartmann GmbH & Co. KG kann der Käufer nur aufrechnen, wenn H. Hartmann GmbH & Co. KG seine Gegenforderung nicht bestritten hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
3.1 Mängel, die an den von H. Hartmann GmbH & Co. KG gelieferten Waren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftreten, bessert H. Hart- mann GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl nach oder liefert Ersatzware. Die schriftliche Anzeige solcher Mängel muss H. Hartmann GmbH & Co. KG bei erkennbaren Mängeln bis spätestens 14 Tage nach Übergabe der Ware an den Käufer, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, zugehen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt.
3.2 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen des Ersatzes von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden des Käufers beruhe auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung von H. Hartmann GmbH & Co. KG oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3.3 Die Gewährleistungshaftung der H. Hartmann GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen:
a) Bei schlechter Instandhaltung der Ware durch den Käufer,
b) Bei Änderungen der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung der H. Hartmann GmbH & Co. KG,
c) Bei nicht von Mitgliedern der Vertriebsorganisation der H. Hartmann GmbH & Co. KG ausgeführten Reparaturen an der Ware,
d) Wenn zur laufenden Bedienung der gelieferten Geräte nicht die von H. Hartmann GmbH & Co. KG gelieferten Hilfs- oder Betriebsstoffe, insbesondere Toner und Premix, verwendet werden, und der Käufer nicht den Nachweis erbringt, dass der geltend gemachte Mangel darauf nicht beruht.
4.1 Das Eigentum an den von H. Hartmann GmbH & Co. KG gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen der H. Hartmann GmbH & Co. KG aus der Geschäftsverbindung zu dem Käufer über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden, der Saldo gezogen und anerkannt wird.
4.2 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde H. Hartmann GmbH & Co. KG unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
5.1 Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.2 Sollten sich Bestimmungen dieses Kaufvertrages als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Käufer und H. Hartmann GmbH & Co. KG werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen.

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